Kostenerstattung

In den folgenden Fällen gibt es oftmals die Möglichkeit, dass eine durch einen Heilpraktiker durchgeführte osteopathische Behandlung von der Krankenversicherung ganz oder teilweise erstattet wird:

– bei privat versicherten Patienten,
– bei gesetzlich versicherten Patienten mit privater Zusatzversicherung,
– bei Beihilfe-versicherten Patienten und
– bei Patienten, die über die Postbeamtenkasse versichert sind.

Eine ganze Reihe von Gesetzlichen Krankenkassen bieten die Möglichkeit einer Teilerstattung von osteopathischen Behandlungen an.

Der genaue Rahmen der Erstattung hängt vom jeweiligen Fall und der jeweiligen Krankenversicherung ab.

Sie können aber von Ihrem Krankenversicherungsträger Auskünfte bekommen über die Höhe einer möglichen Kostenerstattung in Ihrem persönlichen Fall.