Behandlung

Informationen zur Kostenerstattung

Sie haben Fragen dazu, ob eine osteopathische Behandlung bei einem bestimmten Beschwerdebild sinnvoll sein könnte?
Rufen Sie mich gerne an!

Heilpraktiker Christoph Albrecht
Meine telefonischen Sprechzeiten sind:
Montag bis Freitag
09:00 – 18:00 Uhr

Telefon:
02364/8841239
0151/65126770

Sie können auch eine Nachricht auf meiner Mailbox hinterlassen, ich rufe Sie dann gerne zurück.

Die Anzahl der Behandlungssitzungen richtet sich nach den zugrundeliegenden Problemen. Oft sind vier bis acht Sitzungen empfehlenswert. Ich erlebe aber auch Fälle, in denen schon mit ein oder zwei Sitzungen Beschwerde- und Befundfreiheit gelingt.

Solange die Ursache besteht, ist das Problem nicht behandelt. Lediglich die Symptome verschwinden zu lassen erschwert dem Patienten eher die Heilung als dass es ihm hilft.

 

Ablauf einer osteopathischen Behandlung

Anamnese
Ein ausführliches Aufnahmegespräch zu Beginn ist für die richtige Durchführung der Therapie von großer Bedeutung. Ich erfasse Ihre momentanen Beschwerden, wie auch vergangene Erkrankungen, Verletzungen und Operationen, um möglichst umfassende Informationen über das Zustandekommen der momentanen Beschwerden zu erhalten.

Untersuchung
Bei meiner Untersuchung benutze ich Inspektion (Sichtbefund), neurale Muskeltests der Applied Kinesiology und Palpation (Abtasten). Ich lasse auch in der eigentlichen Behandlung immer wieder Elemente der Untersuchung einfließen, um ständig über den Effekt und Verlauf meiner Behandlung informiert zu sein.

Behandlung
Meine Behandlung ist auf den ersten Blick am ehesten mit einer sanften Massage vergleichbar, die sich nicht nur auf Muskeln beschränkt, sondern den gesamten Körper von Kopf bis Fuß mit einbezieht. Dabei arbeite ich individuell auf jeden Patienten abgestimmt. Je nach Bedarf verwende ich unter anderem Methoden aus der Craniosacralen Therapie, der parietalen Osteopathie, der viszeralen Osteopathie, des Qi Gong.

Aufklärung
Ich erkläre Ihnen die durchgeführten Behandlungselemente. Bei Bedarf oder auf Wunsch erarbeiten wir zusätzlich gemeinsam Übungen für Sie, um die Behandlung noch weiter zu unterstützen. Kleine Ernährungstipps ergeben sich ebenfalls oft im Verlauf meiner Untersuchung und Behandlung.

 

Kostenerstattung
In den folgenden Fällen gibt es oftmals die Möglichkeit, dass eine durch einen Heilpraktiker durchgeführte osteopathische Behandlung von der Krankenversicherung ganz oder teilweise erstattet wird:

– bei privat versicherten Patienten,
– bei gesetzlich versicherten Patienten mit privater Zusatzversicherung,
– bei Beihilfe-versicherten Patienten und
– bei Patienten, die über die Postbeamtenkasse versichert sind.

Eine ganze Reihe von Gesetzlichen Krankenkassen bieten die Möglichkeit einer Teilerstattung von osteopathischen Behandlungen an.

Der genaue Rahmen der Erstattung hängt vom jeweiligen Fall und der jeweiligen Krankenversicherung ab.

Sie können aber von Ihrem Krankenversicherungsträger Auskünfte bekommen über die Höhe einer möglichen Kostenerstattung in Ihrem persönlichen Fall.